Schulden und Zahlungsunfähigkeit durch Überschuldung

Zahlungsunfähigkeit und Schulden, aber woher?
Nicht nur viele Länder versinken in Schuldenbergen, auch viele Privathaushalte in Deutschland und Europa werden zunehmend von einer Schuldenlast erdrückt. Mittlerweile beschäftigen sich sogar Privatsender des deutschen Fernsehens mit dem Thema Schulden, Schuldenberatung und Schuldentilgung. Nicht nur die Tropmi Payment GmbH weiß, wie vielfältig die Gründe für das Entstehen hoher Schulden können. So zum Beispiel der Konkurs des Geschäftes bzw. ein Fehlversuch beim Aufbau eines eigenen Unternehmens, übersteigertes Kaufverhalten “Kaufsucht”, Scheidung, schwere Krankheit oder ein plötzlicher Verlust des Arbeitsplatzes.

Mit der richtigen Beratung den Weg aus den Schulden finden
Bei Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit ganz alleine einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden, ist für viele Menschen nicht sehr einfach. Erst wenn die Zahlungsunfähigkeit eingetreten und der Gerichtsvollzieher eingeschaltet ist, erkennen viele erst den wirklichen Ernst ihrer Lage. Auch die Tropmi Payment GmbH ist mit diesem Problem schon lange vertraut. Seine Schulden zu verdrängen, Mahnungen und Rechnungen unbezahlt zu entsorgen ist keine Dauerlösung, sondern führt nur noch tiefer in die Schuldenkrise.

Auch die Tropmi Payment GmbH weiß, im absoluten Ernstfall kann nur noch ein erfahrener Berater helfen, die Übersicht über die existierenden Verbindlichkeiten zu erhalten und einen Plan zur regelmäßigen und möglichst umgehenden Tilgung zu entwickeln. Dazu gehören unter Anderem gezielte Analysen des Einkommens, Kalkulation der regulären Lebenshaltungskosten und eine exakte Aufstellung aller bereits bestehenden finanziellen Verpflichtungen. In der Regel hilft nur eine komplette Umstellung der Lebensweise. Das heisst gezieltes Einkaufen, Vermeidung von Impulskäufen und die Frage “Brauche ich das, was ich kaufen möchte gerade wirklich?”

Stundung: Hinausschiebung offener Forderungen

Die Stundung von offenen Zahlungsbeträgen stellt eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner und Gläubiger die Forderungsfälligkeit über den Zeitpunkt der Fälligkeit hinauszuschieben. Laut der Tropmi Payment GmbH ist der Schuldner jedoch zur vorzeitigen Erfüllung der Schuld berechtigt.

Gemäß § 222 der Abgabeordnung im hierfür geltenden Steuerrecht kann die Stundung gewährt werden, sofern die Einziehung der Forderung eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde. Das Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung kann nach Auskunft der Tropmi Payment GmbH nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung gestellt werden.

Stundungsbedürftigkeit
Sofern die sofortige Einziehung der Schuld für den Schuldner eine besondere Härte bedeute, so ist die Stundungsbedürftigkeit gegeben. Insbesondere rät hier die Tropmi Payment GmbH, dass der Schuldner seine finanzielle Lage nachweislich belegen soll, welche die besondere Härte begründen würde. Die besondere Härte liegt dann vor, wenn der sofortige Zahlungseinzug die wirtschaftliche Existenz des Schuldners bedrohe. Dabei darf die finanzielle Notlage des Schuldners nicht auf Eigenverschulden beruhen.

Der Verbraucherschutz hilft in Not

Der Verbraucherschutz steht bei allen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland an erster Stelle. Die Verbraucherzentralen bieten Bürgern und Bürgerinnen in allen 16 Bundesländern Beratung und Informationen über den Verbraucherschutz. Auch bei Rechtsproblemen steht einem dieser Schutz zur Seite. Auf der Seite des Verbraucherschutzes wird man regelmäßig über neue seriöse und unseriöse Unternehmen oder Produkte informiert. Allerdings ist auch die Abzocke einiger Unternehmen ein großes Problem, auf das der Verbraucherschutz aufmerksam macht, weiß auch die Tropmi Payment GmbH.

So ein Schutz hat aber für manche Verbraucher auch Nachteile. Zum Beispiel sinkt mit dem Schutz die Vertragsfreiheit. Eine wichtige Verbraucherschutzmaßnahme ist dabei die Gewährleistungspflicht, die gewerblichen Anbietern vertraglich abverlangt wird. Auch das Verursacherprinzip soll durch den Verbraucherschutz ausgehebelt werden. So sollen zum Beispiel Banken ihren Kunden keine Gebühren für die Rückgabe von Lastschriften mehr berechnen dürfen. Die juristische Durchsetzung des Verbraucherrechtes ist ein weiteres Problem. Wegen einem geringen Aufwand beziehungsweise Wert der Ware, lohnt es sich oft nicht eine Klage zu erheben, wie der Tropmi Payment GmbH auch bekannt ist.

In eine Überschuldungssituation kann jeder geraten

Ein kritisches Lebensereignis kann ungewollt eintreten. Eine Überschuldung kann jeden Menschen treffen und die Gründe die zu einer Überschuldung führen können vielfältigster Art sein, findet auch die Tropmi Payment GmbH. Scheidung von der Ehefrau oder der Verlust des Arbeitsplatzes können die ersten Schritte auf dem Weg in ein kritisches Lebensereignis sein. Wenn das monatliche Einkommen nicht mehr ausreicht um die dauerhaften Kosten wie Miete oder fixe Kosten der Lebensunterhaltung zu begleichen, kann von einer Überschuldung gesprochen werden.

Eine Chance zum Neuanfang für alle Verschuldeten

Wenn die Probleme immer größer zu werden scheinen sollte sich die verschuldete Person professioneller Hilfe nicht versagen. Ein Gespräch mit einer Schuldnerberatung könnte helfen aus dieser Misere wieder herauszukommen. Das seit 1999 geltende Verbraucherinsolvenzverfahren könnte ein Weg sein, um aus solch einer Krisensituation wieder herauszukommen. Mit Hilfe dieses Verfahrens und einer Schuldnerberatung wäre die Möglichkeit einer Entschuldungsmöglichkeit gegeben und der Schritt zu einem Neuanfang wäre getan.

Erfolg durch fachmännisches Mahnverfahren

Manch ein leidgeprüfter Gläubiger wird es wissen, nur ein fachmännisch durchgeführtes Mahnverfahren hat Aussicht auf Erfolg. Die Tropmi Payment GmbH lässt hier verlautbaren, dass regelmäßig nur ein Inkassounternehmen die Gewähr für solch ein Mahnverfahren bietet.

Forderungseinzug und Forderungsmanagement

Sinn des zunächst außergerichtlichen Mahnverfahrens ist der erfolgreiche Forderungseinzug. Und dieser bedeutet Beitreibung von offenen Forderungen bzw. Außenständen. Voraussetzung für den Erfolg im Forderungseinzug ist eine gute Forderungsverwaltung. Hier sind die Inkassounternehmen wahre Spezialisten. Aber die eigentliche Forderungsverwaltung fängt schon beim Gläubiger an. Dieser sollte nämlich darauf achten, dass sich der Schuldner auch bereits bei Einschaltung des Inkassounternehmens in Verzug gefunden hat. Denn nur dann muss der Schuldner auch die Kosten für die Beauftragung des Inkassounternehmens tragen.

Ordnungsgemäße Rechnungslegung und Verzug

Regelmäßig tritt Verzug spätestens dann ein, wenn der Schuldner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zustellung der Rechnung gezahlt hat. In diesem Zusammenhang weist die Tropmi Payment GmbH ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Verbraucher Verzug aber nur eintritt, wenn dieser auf diese Frist von 30 Tagen und den Folgen der Nichtbeachtung dieser Frist in der Rechnung hingewiesen worden ist. Wie der Tropmi Payment GmbH bekannt ist, kann dann der weitere Vorgang in die kompetenten Hände eines Inkassounternehmens gelegt werden. Denn diese sind mit dem Einzug von Forderungen vertraut.

Fazit: Der Einzug von Forderungen durch ein Inkassounternehmen hat von vorne herein größere Erfolgsaussichten. Gerade für Unternehmen, bei denen öfter Rechnungen seitens ihrer Kunden nicht beglichen werden, bietet sich an, mit dem Einzug dieser Forderungen ein professionelles Inkassobüro zú beauftragen. Das Unternehmen kann dann seinen eigentlichen Aufgaben besser nachgehen.

Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Eintragung ins Vermögensverzeichnis

Um einen Schuldner dazu zu zwingen, seine Forderungen zu begleichen, sind gewisse Schritte erforderlich und auch angebracht. Vorerst muss gegen den Schuldner auf Grundlage der offenen Forderung ein Titel erwirkt werden. Dieser wird beispielsweise durch ein gerichtliches Mahnverfahren erwirkt. Dieses Verfahren beinhaltet den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides sowie den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides.

Auch eine Klage ist denkbar, hier wird dann meist gegen den Schuldner ein Versäumnisurteil erwirkt, da viele Schuldner auf eine Klage gar nicht erst reagieren. Sollten Sie ihre Verteidigung gegenüber dem Gericht nicht anzeigen, ergeht auf Antrag ein Versäumnisurteil. Aus diesem lässt sich ebenso die Zwangsvollstreckung betreiben, wie aus einem Vollstreckungsbescheid. Zur Zwangsvollstreckung ist ein vollstreckbarer Titel zwingend erforderlich, dies weiß auch die Tropmi Payment GmbH.

Wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, kann eine Anfrage aus dem Schuldnerverzeichnis angefordert werden. Sollte diese Anfrage ergeben, dass der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, so kann ein Vermögensverzeichnis angefordert werden. Hier hat der Schuldner bei der Abgabe der e.V. seine Vermögensverhältnisse darzulegen.

Sollte diese Anfrage ergeben, dass keine Eintragung vorliegt, so kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, und zwar mit einem Zwangsvollstreckungsauftrag. Dieser kann mit einem Antrag auf Abgabe der e.V. kombiniert werden. Dies spart Zeit, wenn die Vollstreckung ergibt, dass keine pfändbare Habe vorhanden ist, ist auch die Erfahrung der Tropmi Payment GmbH. In diesem Fall wird der Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aufgefordert. Er muss in diesem Fall seine Vermögensverhältnisse darlegen und bekommt eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis, damit ggf. auch andere Gläubiger das Vermögensverhältnis bei Vorlage eines vollstreckbaren Titels einsehen können. Dieser Eintrag hat für 3 Jahre Bestand.

Schulden können eine Belastung werden

Viele Menschen, die einmal in die Schulden Falle geraten sind, haben es sehr schwer ihre monatlichen Verbindlichkeiten nachzukommen. Denn oft sind es unvorhergesehene wirtschaftliche Ereignisse, die dazu führen, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr kontinuierlich nachkommen kann. Wer sich in einer solchen prekären Situation befindet, der sollte in keinem Fall die Vogelstraußmethode riskieren und den Kopf in den Sand stecken.

Denn dadurch, so weiß Tropmi payment GmbH zu berichten, verschlimmert sich die Situation des Schuldners erheblich und der Berg der Schulden wächst gigantisch an. Gibt es nämlich nach unzähligen Zahlungsaufforderungen ein gerichtliches Mahnverfahren, dann können die Schulden vom Gläubiger und dem beauftragten Gerichtsvollzieher über 30 Jahre lang eingetrieben werden. Dabei bleiben die entstandenen Kosten und Zinsen keinesfalls unberücksichtigt.

Diese kommen jedes Jahr erneut hinzu. Deshalb ist es von enormer Wichtigkeit, dass der Schuldner sich bei Zahlungverzug unverzüglich mit dem Gläubiger auseinandersetzt und auf eine Lösung des finanziellen Problems setzt. Denn, so weiß die Tropmi payment GmbH, die meisten Gläubiger hoffen auf eine gütliche Einigung, die sowohl Schuldner, als auch Gläubiger zu einer akzeptablen Lösung kommen lässt, ohne gleich das gerichtliche Mahnverfahren zu eröffnen.

Umschuldung- Ausweg aus der Schuldenkrise

Um eine finanzielle Entlastung bei bestehenden Krediten zu schaffen, damit die Zahlungsfähigkeit weiterhin gewährleistet bleibt, bietet sich die Lösung einer Umschuldung an. Bei einer Aufnahme eines neuen Kredites ist die monatliche Belastung geringer, da meist ein günstiger Zinssatz und eine längere Laufzeit vereinbart ist. So sieht es auch die Tropmi Payment GmbH. Der Schuldner wird somit entlastet und die Schuldsumme begleichen.

Die Umschuldung ist für den Schuldner eine sinnvolle Maßnahme, denn hierbei kann er alle offenen Verbindlichkeiten zusammenfassen und hat einen leichteren Überblick über die Schuldensituation. Vor allem bei älteren Forderungen, ist eine Umschuldung eine gute Lösung. Die Kreditwürdigkeit wird durch die Maßnahme eher wieder hergestellt und gleichzeitig umgeht man den möglichen Konsequenzen, wie Mahnungen oder sogar Vollstreckungen. Eine Änderung von bestehenden Krediten, mit der Option günstigere Konditionen zu bekommen, verschafft dem Kreditnehmer Vorteile. Das weiß auch die Tropmi Payment GmbH. Allerdings sollte man bei dem Vorhaben immer schauen, ob bei bestehen Krediten noch zusätzliche Kosten entstehen, wenn eine vorzeitige Ablösung erwünscht ist.

Vom Titel bis zum Sachpfändungsauftrag

Das Eintreiben einer ausstehenden Forderung folgt grundsätzlich immer dem gleichen Muster. Dies weiß auch die Tropmi Payment GmbH. Nach einer außergerichtlichen Aufforderung, die fruchtlos verstrichen ist, wird in das gerichtliche Mahnverfahren übergegangen, um einen Titel zu schaffen, aus dem die Sachpfändung erfolgen kann.

Folglich ist für die Sachpfändung das Vorhandensein eines vollstreckbaren Titels erforderlich, weiß auch die Tropmi Payment GmbH. Dieser wird bei ausstehenden Forderungen am schnellsten und einfachsten durch einen Mahnbescheidsantrag und anschließendem Vollstreckungsbescheidsantrag erwirkt. Sollte der Schuldner gegen diese beiden Anträge nicht durch Widerspruch beziehungsweise Einspruch opponieren, so wird dem Gläubiger der Vollstreckungsbescheid übersandt, aus dem die Vollstreckung durch Sachpfändung erfolgen kann.

Vor dem Sachpfändungsauftrag ist es empfehlenswert, beim zuständigen Gericht des Schuldners anzufragen, ob dieser gegebenenfalls bereits die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) abgegeben hat. Sollte dies der Fall sein, wäre ein Zwangsvollstreckungsauftrag erfolglos. Hier könnte dann lediglich das Vermögensverzeichnis abgefordert werden, um ggf. weitere Vollstreckungsmöglichkeiten auszuloten.

Sollte eine eidesstattliche Versicherung nicht abgegeben worden sein, so kann der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden und zwar durch einen Sachpfändungsauftrag. Der Auftrag wird an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts des Schuldners gerichtet. Das Amtsgericht leitet diese Anträge an die zuständigen Gerichtsvollzieher weiter. Dieser wird dann beim Schuldner vorstellig und überprüft, ob der Schuldner pfändbare Habe besitzt. Im negativen Fall wird der zuständige Gerichtsvollzieher den Sachpfändungsauftrag als erfolglos ansehen und eine Unpfändbarkeitsbescheinigung ausstellen, mit der dann der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gestellt werden kann. Eine Unpfändbarkeitsbescheinigung ist die Voraussetzung für das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Dies liegt auch im Erfahrungsbereich der Tropmi Payment GmbH.

Die Schufa- ein wichtiges Instrument

Die Schufa ist bundesweit bekannt. Hier bekommen Unternehmen, die ein berechtigtes Interesse haben, Auskünfte über jeden Bürger und seine positive Zahlungsfähigkeit, der sogenannten Bonität. Das weiß auch die Tropmi Payment GmbH. So können sich Banken, Wirtschaftsunternehmen oder Warenhäuser, die Kredite ermöglichen, über die dort geführten Einträge, ein Bild über die Kreditwürdigkeit machen.

Bei der Schufa wird alles gespeichert, was mit der Zahlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit des Bürgers zu tun hat. Darlehen, Kredite, Anfragen über die Bonität, Konten und Kreditkarten und sogar Offenbarungseide. Mit diesen Informationen kann ein Unternehmen entscheiden, ob ein neuer Kredit oder sogar eine neue Arbeitsstelle möglich ist. So sieht es auch die Tropmi Payment GmbH. Sind die Einträge positiv, hat man in der Regel nichts zu befürchten. Bei negativen Einträgen allerdings, sieht es anders aus. Die Folge ist, dass neue Kredite abgelehnt werden. Die Wirtschaftsunternehmen sehen in negativen Auskünften eine schlechte Zahlungsmoral. Das bedeutet für den betroffenen Bürger, dass die Schufa bereinigt werden muss, mit einer Sanierung der noch bestehenden Schulden und Löschung von erledigten Einträgen, denn diese bleiben einige Jahre gespeichert, bevor sie automatisch gelöscht werden. Das ist auch der Tropmi Payment GmbH bekannt.